VEG-MITGLIEDSCHAFT

Die Verbraucher- und Erzeugergemeinschaft Kreischa eG betreibt das Ladengeschäft

am Haußmannplatz 4, 01731 Kreischa. Wer Mitglied in der Verbrauchergemeinschaft ist, kann in diesem Laden zum günstigen Genossenschaftspreis einkaufen.

In unserem Laden gibt es ein Zweipreismodell.
Nichtmitgliedern ist es also auch möglich in unserem Laden Waren zu handelsüblichen Preisen zu kaufen.

Damit „der Laden läuft“ – auch „unser Laden“ wirklich laufen wird, brauchen wir Sie! Unsere Initiative basiert auf Ihren Interessensbekundungen.

Wie werde ich Mitglied?

Die Gewährung des günstigeren zweiten Preises in unserem Laden der Verbraucher- und Erzeugergemeinschaft Kreischa eG ist an eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft geknüpft. Diese Mitgliedschaft ist für jede/jeden jederzeit möglich.
Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt durch das Ausfüllen der Beitrittserklärung/Beteiligungserklärung, welche im Laden und hier erhältlich ist.

Was kostet es?

Jedes Mitglied muss mindestens einen Geschäftsanteil (150 EUR) zeichnen, wie durch Gesetz und Satzung festgelegt ist und darf maximal 100 Anteile besitzen.

Der monatliche Beitrag beträgt entsprechend den geltenden AGB der VEG Kreischa eG. für

  • eine Einzelperson: 17,50 EUR
  • einen Haushalt:       35,00 EUR
  • Kinder sind beitragsfrei
  • Juristische Personen bzw. Personengesellschaften: 35 EUR

Hinweise zum Ausfüllen der Beitrittserklärung

Kreuzen Sie den ersten Punkt an. Wenn Sie sich mit einem Anteil beteiligen, tragen Sie folgendes ein:
Ich erkläre, dass ich mich mit … 0 … weiteren, also insgesamt … 1 … Geschäftsanteilen an der Genossenschaft beteilige.
Wenn Sie mehrere Anteile zeichnen wollen, tragen Sie z.B. folgendes ein:
Ich erkläre, dass ich mich mit … 4 … weiteren, also insgesamt … 5 … Geschäftsanteilen an der Genossenschaft beteilige.

Bitte kreuzen Sie den zweiten Punkt an: Ich überweise an die Genossenschaft den/die Genossenschaftsanteile in Höhe von ……………… EUR (150 EUR oder ein Vielfaches) und zahlen Sie diesen Beitrag direkt auf unser Konto ein:
Zahlungsempfänger: VEG Kreischa eG
IBAN: DE80 8509 0000 3874 2110 00
Verwendungszweck: Name, Vorname – Genossenschaftsanteil(e)

Monatlicher Mitgliedsbeitrag

Die Mitgliedsbeiträge dienen der Abdeckung der Kosten, die mit dem Betrieb unseres Ladens verbunden sind (Rechnungswesen inkl. Jahresabschlüsse, Versicherungen, externe Revision, Werbemaßnahmen, externe Dienstleistungen, Telekommunikationskosten, usw.). Darüber hinaus dienen sie der Stammkundenbindung.

  • Abgabe der ausgefüllten Beitrittserklärung: Briefkasten Haußmannplatz 4 oder bei Frau Peggy Oertel (Bürgerstiftung)
  • Weitere Anträge: hier, in der Bürgerstiftung, im Kreischaer Boten 02/2022, im Laden (nach Eröffnung)

Weitere Informationen dazu gibt es in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) oder im Laden.

Kündigung

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen. Die Kündigung ist erstmals nach zweijähriger Mitgliedschaft zulässig.

Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, ohne hierzu durch die Satzung oder eine Vereinbarung mit der Genossenschaft verpflichtet zu sein, kann es schriftlich einen oder mehrere Geschäftsanteile seiner zusätzlichen Beteiligung zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen.

Satzung der Verbraucher- und Erzeugergemeinschaft Kreischa eG